Hier erfahren Sie mehr über unser Konzept und finden die Antworten zu den häufigsten gestellten Fragen.
Q&A GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
Die Abkürzung WEG steht hier für Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese bildet sich, sobald ein Haus und dessen Wohnungen grundbuchlich in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Des Weiteren findet sich diese Abkürzung auch in der Gesetzgebung wieder. Das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“ wird ebenfalls mit WEG abgekürzt.
Nein, die Beauftragung erfolgt über die WEG Verwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft. Der WEG werden zur ersten Eigentümerversammlung drei Kostenvoranschläge unterschiedlicher Firmen vorgestellt. Mindestens ein Kostenvoranschlag wird sich im Preisrahmen der geplanten Kosten bewegen und nach positiver Abstimmung wird die WEG Verwaltung die Beauftragung im Namen der WEG übernehmen.
Vorsorglich ist in den Kostenvoranschlägen generell ein Sicherheitsbetrag für unvorhersehbare Bauleistungen in Höhe von min. 5% der Instandsetzungskosten einkalkuliert. Sollte dieser tatsächlich nicht ausreichen, müssten die Mehrkosten analog der Miteigentumsanteile durch die Eigentümer getragen werden.
Grundsätzlich ist es in der ersten Eigentümerversammlung nicht möglich, andere Maßnahmen zu beschließen. Auch der Wegfall einzelner Maßnahmen ist nicht möglich, da die Sanierungsmaßnahmen mit der Grundlagenurkunde Bestandteil des Kaufvertrages inkl. einer Zustimmungsverpflichtung eines jeden Käufers sind (Änderungen wären somit nur per Allstimmigkeit möglich).
Nein, da die WEG selbst der Auftraggeber der Maßnahmen ist.
Der beauftragte Generalübernehmer übernimmt die gesetzliche Gewährleistung für die beauftragten Maßnahmen.
Q&A SONDEREIGENTUM
Nein, da wir die Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung zur Verfügung stellen. Weiterhin können die maßstabsgetreuen AB-Pläne als Anhaltspunkt genutzt werden.
Die FORTIS selbst hat keine eigene Baufirma oder Handwerker, die den Innenausbau übernehmen. Es können bei Bedarf jedoch Ausbaufirmen empfohlen und der Kontakt herstellt werden. Es obliegt letztendlich jedem Eigentümer selbst, welche Firmen beauftragt und welche Arbeiten im Sondereigentum durchgeführt werden.
Für den Innenausbau im Regelgeschoss kann je nach Ausstattungsqualität, Besonderheiten, individuellen Anforderungen des jeweiligen Eigentümers und der Wohnungsgröße mit 500-1.200 Euro gerechnet werden.
Sofern im Kostenvoranschlag enthalten, werden die Stränge für Elektro, Heizung und Sanitär generell vertikal
bis zum Wohnungseingangsbereich (= Gemeinschaftseigentum) verlegt. Für die Unterverteilung innerhalb seiner Räume (= Sondereigentum) ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich.